Aktuell:
Deutsche Bahn plant Neubau einer Güterbahntrasse
Vorzugsvariante wurde bekannt gegeben
Was ist das Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe? Welcher Bezug besteht zu Heidelberg?
Die DB InfraGO hat verschiedene Linienkorridore und Streckensegmente auf beiden Seiten des Rheins geprüft, bewertet und entwickelt. Nun wurde eine Vorzugsvariante bekannt gegeben. Die ausgewählte Strecke „R4“ beginnt südlich vom Mannheimer Rangierbahnhof und verläuft weiter Richtung Schwetzingen. Hier wird es eine unterirdische Querung geben. Der Vorteil dieser Strecke ist, dass diese zu 97 Prozent entlang bestehender Infrastrukturen wie Bahnlinien oder der A5 verläuft. Hierdurch werden Freiräume und die Landschaft geschont und zusätzliche Eingriffe in Siedlungsräume vermieden.
Die Stadt Heidelberg hatte sich im Verfahren intensiv für die gewählte Vorzugsvariante R4 eingesetzt, da sie eine Bündelung der Trasse entlang vorhandener Schienenwege ermöglicht und eine Zerschneidung des Landschaftsraums zwischen Heidelberg/Eppelheim und Plankstadt/Oftersheim verhindert. Gleichzeitig hat die Stadt Heidelberg sich für die Belange der von der Vorzugsvariante betroffenen Kommunen eingesetzt (wie z. B. die Forderung nach mehr Lärmschutz).
Es wurde auch eine Linienvariante über die Heidelberger Gemarkung untersucht, welche durch den Landschaftsraum zwischen Heidelberg/Eppelheim im Osten und Plankstadt/Oftersheim im Westen verlaufen würde. Diese Linienvariante scheidet nicht aus dem Verfahren aus, wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht weiter betrachtet.
Die DB wird nun die Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung vorbereiten und voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe einreichen. In diesem untersucht die zuständige Raumordnungsbehörde die Übereinstimmung der Antragsvariante mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung. Als Ergebnis erstellt die Behörde eine raumordnerische Beurteilung mit integrierter raumordnerischer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es folgen die Vorplanung sowie die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, auf deren Grundlage ein Planfeststellungsverfahren zur Schaffung von Baurecht eingeleitet wird.
Heidelberg und seine Nachbarkommunen unterstützen die Anliegen der betroffenen Kommunen im weiteren Verfahren ausdrücklich. ► mehr dazu bei www.heidelberg.de
Gründe gegen den Trassenverlauf auf Heidelberger Gemarkung
Der Landschaftsraum zwischen den einzelnen Siedlungsbereichen, der eine wichtige Erholungsfunktion für die Bürger in der Metropolregion hat, würde durch die Güterbahntrasse zerschnitten werden. Es haben mehrere Gründe dagegengesprochen:
- der zu geringe Abstand zu Siedlungsflächen
- Natur- und Denkmalschutz
- Wegfall von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Existenzbedrohung von Betrieben
- besonderer Schutz von seltenen Arten und Biotopvernetzungsgebieten
- verstärkte Lärmbelastung von Gemeinden, die durch Verkehrstrassen umgeben sind
- Zerschneidung von wichtigen Wegeverbindungen
Die Vorzugsvariante und den genauen Arbeitsstand des Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe können Sie in der interaktiven Karte MA-KA der DB InfraGO einsehen.
Ergänzende Informationen gibt es unter ► www.mannheim-karlsruhe.de.
Das Bündnis „Pro Querspange“
Gemeinsam sind wir stark
Diese Bürgerinitiative soll alle betroffenen Gemeinden vertreten, die durch den geplanten Neubau der Strecke zwischen Mannheim und Karlsruhe (u. a. die Gemeinden Plankstadt, Eppelheim, Oftersheim und Stadt Heidelberg) unzumutbarer Lärm- und Umweltbelastung ausgesetzt werden.
Bahntrasse Mannheim–Karlsruhe: Mit der Querspange gibt es
- Keine Zerschneidung unserer Gemeinden
- Keine Zerstörung der gewachsenen Ortsstrukturen
- Keine Vernichtung der Existenzgrundlage unserer Landwirtschaft
- Keine Zerstörung der Lebensräume von geschützten Tierarten und der Fauna
- Größtmöglicher Lärmschutz und mögliche Tunnellösungen müssen bereits jetzt berücksichtigt werden
- Neuer Lärmschutzmaßnahmen für Bestandstrasse (z. B. Hockenheim)
- Kein Eingriff in das Landesgartenschaugelände
So könnte unsere Zukunft in Plankstadt aussehen
An viel befahrenen Güterverkehrsstrecken erreicht der nächtliche Mittelungspegel Werte von bis zu 79 Dezibel. Um das Herzinfarktrisiko durch nächtlichen Lärm zu vermeiden, sollte der Schallpegel aber unter 55 Dezibel liegen. Streckenweise ist der nächtliche Lärmpegel an Schienenstrecken höher als der am Tage. Quelle: → Der Bund
Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm
→ Aktueller Stand in der wissenschaftlichen Literatur
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz