Solidarität mit betroffenen Gemeinden — BI Plankstadt gibt Stellungnahme ab
Plankstadt, 31. Juli 2026 | Pressemitteilung der BI PLANKSTADT keine-bahntrasse.de
Die Stellungnahme der Bürgerinitiative Plankstadt zum Raumordnungsverfahren der Neu- und
Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe wurde über Rechtsanwalt Dr. Peter Durinke dem
Regierungspräsidium Karlsruhe fristgerecht übermittelt.
Die BI Plankstadt unterstützt ausdrücklich die gemeinsame Erklärung der Städte Heidelberg, Hockenheim und
Schwetzingen sowie der Gemeinden Ketsch, Neulußheim und Plankstadt vom 22. Juli 2026 und steht
solidarisch zu deren Forderungen. Die Stellungnahme stimmt mit den dort formulierten Kernanliegen inhaltlich
überein und führt sie fachlich und rechtlich aus.
Die Kernpunkte der Stellungnahme:
Antragsvariante R4 wird unterstützt. R4 erhält in der DB-Bewertung in allen drei raumordnerischen
Zielsystemen positive Werte und bündelt zu rund 97 % mit Bestandsstrecke und Autobahn A5.
Alternative R6 wird ausdrücklich abgelehnt. R6 zerschneidet den letzten freibleibenden regionalen Grünzug
zwischen Plankstadt, Eppelheim und Oftersheim und weist nach DB-Berechnung die höchste Betroffenheit in
Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft aller Varianten auf.
Keine Zerschneidung, keine Einkesselung Plankstadts. R6 würde Plankstadt zusammen mit Bestandsstrecke
und Autobahn A5 dreiseitig einkesseln und den letzten freibleibenden Freiraum nach Norden zerschneiden.
Diese Doppelbelastung aus Zerschneidung und Einkesselung ist raumordnerisch und städtebaulich nicht
hinnehmbar.
Plankstadt–Eppelheim: Naherholung, Landwirtschaft und Lärm. Der regionale Grünzug und das Vorranggebiet
Landwirtschaft zwischen Plankstadt und Eppelheim sind dauerhaft zu erhalten; Baulogistik in der Feldflur ist
auszuschließen. Plankstadt gehört — gerade unter Berücksichtigung von R6 — zu den nach DB-Berechnung
am stärksten durch Lärm betroffenen Gemeinden entlang der untersuchten Trassen.
Schwetzingen: Tunnel 5,5 km, Trassierung außerhalb der Wohnbebauung. Die rund 5,5 km lange
Tunnelumfahrung Schwetzingens in bergmännischer Bauweise unter unbebauten Flächen ist unverzichtbar.
Die Trasse darf insbesondere nicht unter der Nordstadt und dem Kleinen Feld verlaufen; innerhalb des rund
1.000 m breiten Korridors ist eine Führung weitgehend außerhalb der Wohnbebauung nach Aussage der DB
technisch machbar. Das Regierungspräsidium Karlsruhe soll die Tunnellänge und die Trassierung außerhalb
der Wohnbebauung verbindlich in den landesplanerischen Feststellungen verankern; eine Verkürzung im
weiteren Verfahren ist auszuschließen.
Hockenheim, Ketsch, Neulußheim: Forderungen werden ausdrücklich unterstützt. Die BI Plankstadt trägt die
Forderungen der Unterzeichnerkommunen der gemeinsamen Erklärung vom 22. Juli 2026 zum Schutz der
Wohnbevölkerung uneingeschränkt mit.
Verfahrenseinheit wahren. Sollte der Abschnitt Mannheim – auch in Verbindung mit dem Ausbaukorridor
Mannheim–Frankfurt – in das Verfahren hineinwirken, darf der Streckenzug Mannheim–Karlsruhe nicht
auseinandergezogen werden; Zusammenhänge sind im selben Verfahren zu bewerten.
Fortgesetzte Beteiligung der BI im Planfeststellungsverfahren. Die BI Plankstadt erwartet, im anschließenden
Planfeststellungsverfahren weiter beteiligt zu werden — mit Akteneinsicht, Anhörungsmöglichkeit und Zugang
zu den fachlichen Grundlagen.
Damit steht die Stellungnahme in einer Linie mit der gemeinsamen Erklärung der Städte Heidelberg,
Hockenheim und Schwetzingen sowie der Gemeinden Ketsch, Neulußheim und Plankstadt vom 22. Juli 2026
— bei R4 als Vorzugsvariante, der Tunnelumfahrung Schwetzingens außerhalb der Wohnbebauung, dem
aktiven Lärmschutz und dem Schutz des Freiraums zwischen Plankstadt und Eppelheim. Die BI trägt die
Anliegen der Unterzeichnerkommunen mit und erwartet, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe diesen
breiten Konsens der betroffenen Kommunen und ihrer Bürgerinitiativen im Verfahren gewichtet.
Ansprechpartnerinnen für die Presse
Caren Thönnessen-Knoglinger · Josef-Flechaus-Straße 6 · 68723 Plankstadt
Alexandra Ulrich · Goethestraße 18 · 68723 Plankstadt
E-Mail: plankstadt@protonmail.com
BI Plankstadt · keine-bahntrasse.de
Das Bündnis „Pro Querspange“
Gemeinsam sind wir stark
Diese Bürgerinitiative soll alle betroffenen Gemeinden vertreten, die durch den geplanten Neubau der Strecke zwischen Mannheim und Karlsruhe (u. a. die Gemeinden Plankstadt, Eppelheim, Oftersheim und Stadt Heidelberg) unzumutbarer Lärm- und Umweltbelastung ausgesetzt werden.
Bahntrasse Mannheim–Karlsruhe: Mit der Querspange gibt es
- Keine Zerschneidung unserer Gemeinden
- Keine Zerstörung der gewachsenen Ortsstrukturen
- Keine Vernichtung der Existenzgrundlage unserer Landwirtschaft
- Keine Zerstörung der Lebensräume von geschützten Tierarten und der Fauna
- Größtmöglicher Lärmschutz und mögliche Tunnellösungen müssen bereits jetzt berücksichtigt werden
- Neuer Lärmschutzmaßnahmen für Bestandstrasse (z. B. Hockenheim)
- Kein Eingriff in das Landesgartenschaugelände
So könnte unsere Zukunft in Plankstadt mit der Trasse R6 aussehen
An viel befahrenen Güterverkehrsstrecken erreicht der nächtliche Mittelungspegel Werte von bis zu 79 Dezibel. Um das Herzinfarktrisiko durch nächtlichen Lärm zu vermeiden, sollte der Schallpegel aber unter 55 Dezibel liegen. Streckenweise ist der nächtliche Lärmpegel an Schienenstrecken höher als der am Tage. Quelle: → Der Bund
Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm
→ Aktueller Stand in der wissenschaftlichen Literatur
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz